Hier erfahren Sie mehr über die Höhe des Beförderungsentgelts § 3

Taxen mit bis zu 4 Fahrgastplätzen:

Werktags 6:00 Uhr - 22:00 Uhr                  

          a)   Grundpreis (einschl. der ersten Fortschalteinheit)          4,80 €

          b)   Kilometerpreis (0,10€ je 33,33m)(*)                           3,00 € /km

Taxen mit bis zu 4 Fahrgastplätzen:

Sonn- und Feiertage sowie zwischen 22:00 Uhr - 6:00 Uhr                    

         a)   Grundpreis (einschl. der ersten Fortschalteinheit)          7,80 €

         b)   Kilometerpreis (0,10€ je 33,33m)(*)                           3,00 € /km

Verkehrsbedingt oder vom Fahrgast veranlasste Wartezeit

42,00 € /Std.

(0,10€ je angefangene 8,57 Sekunden)

Gilt auch für Anfahrten zum Bestellort außerhalb des Gemeindeteils, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird und die Fahrt nicht in den Gemeindeteil, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird, zurückgeht.

Die Anfahrt ist nicht zu berechnen, wenn die anschließende Beförderung in oder durch den Gemeindeteil führt, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird.

Für Großraumfahrzeuge wenn mindestens 5 Personen befördert werden.

Werktags 6:00 Uhr - 22:00 Uhr                  

          a)   Grundpreis (einschl. der ersten Fortschalteinheit)          6,50 €

          b)   Kilometerpreis (0,10€ je 27,78m)(*)                          3,60 € /km

Für Großraumfahrzeuge wenn mindestens 5 Personen befördert werden.

Sonn- und Feiertage sowie zwischen 22:00 Uhr - 6:00 Uhr                  

          a)   Grundpreis (einschl. der ersten Fortschalteinheit)          9,50 €

          b)   Kilometerpreis (0,10€ je 27,78m)(*)                           3,60 € /km

Verkehrsbedingt oder vom Fahrgast veranlasste Wartezeit

42,00 € /Std.

(0,10€ je angefangene 8,57 Sekunden)

Gilt auch für Anfahrten zum Bestellort außerhalb des Gemeindeteils, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird und die Fahrt nicht in den Gemeindeteil, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird, zurückgeht.

Die Anfahrt ist nicht zu berechnen, wenn die anschließende Beförderung in oder durch den Gemeindeteil führt, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird.

Für Fahrten mit einem Rullstuhlfahrzeuge:

 

Preise auf Anfrage