Hier erfahren Sie mehr über die Höhe des Beförderungsentgelts § 3
Einschließlich der 1. Fortschalteinheit
Wenn bis zu 4 Personen befördert werden
3,50€
Für Anfahrten zum Bestellort außerhalb des Gemeindeteils, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird, und, die Fahrt nicht in den Gemeindeteil, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird, zurückgeht.
Die Anfahrt ist nicht zu berechnen, wenn die anschließende Beförderung in oder durch den Gemeindeteil führt, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird.
2,00€ / km
0,10 € je zurückgelegte Teilstrecke von 50,00m
Verkehrsbedingt oder vom Fahrgast veranlasst
33,00€ / Std.
0,10€ je angefangene 10,91 Sekunden
Einschließlich der 1. Fortschalteinheit
Wenn 5 bis 8 Personen befördert werden
4,70€
Für Großraumfahrzeuge wenn mindestens 5 Personen befördert werden .
Für Anfahrten zum Bestellort außerhalb des Gemeindeteils, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird, und, die Fahrt nicht in den Gemeindeteil, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird, zurückgeht.
Die Anfahrt ist nicht zu berechnen, wenn die anschließende Beförderung in oder durch den Gemeindeteil führt, in dem das Fahrzeug bereitgestellt wird.
2,00€ / km
0,10€ je zurückgelegte Teilstrecke von 50,00m
Für Zielfahrten.
3,20 € / km
0,10 € je zurückgelegte Teilstrecke von 31,25 m
Verkehrsbedingt oder vom Fahrgast veranlasst
33,00€ / Std.
0,10€ je angefangene 10,91 Sekunden